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   VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232   

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VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232 (https://dejure.org/2009,58996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232 (https://dejure.org/2009,58996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2009 - 12 ZB 09.1232 (https://dejure.org/2009,58996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungs- und StudienförderungsrechtSparguthaben und Sparbriefe; Vermögensübertragung; Gläubigerwechsel; Rechtsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232
    Gleichzeitig verschafft er dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift (ausführlich dazu BayVGH vom 11.11.2009 Az. 12 BV 08.1293 unter Hinweis auf BGH vom 2.2.1994 NJW 1994, 931).

    Mündliche Vereinbarungen sind regelmäßig nichtig (vgl. BayVGH vom 28.1.2009 BayVBl 2009, 404 unter Hinweis auf BGH vom 2.2.1994 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824

    Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232
    Mündliche Vereinbarungen sind regelmäßig nichtig (vgl. BayVGH vom 28.1.2009 BayVBl 2009, 404 unter Hinweis auf BGH vom 2.2.1994 a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG vom 13.1.1983 NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteile vom 11.11.209 Az. 12 BV 08.1293, vom 23.4.2008 BayVBl 2009, 22 m. w. N. und vom 28.1.2009 BayVBl 2009, 404) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im o. a. Sinne zu vermeiden.

  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 12 BV 08.1293

    Ausbildungsförderung; Vermögen; Nichtangabe von Sparguthaben; Treuhandverhältnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232
    Gleichzeitig verschafft er dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift (ausführlich dazu BayVGH vom 11.11.2009 Az. 12 BV 08.1293 unter Hinweis auf BGH vom 2.2.1994 NJW 1994, 931).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG vom 13.1.1983 NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteile vom 11.11.209 Az. 12 BV 08.1293, vom 23.4.2008 BayVBl 2009, 22 m. w. N. und vom 28.1.2009 BayVBl 2009, 404) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im o. a. Sinne zu vermeiden.

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232
    Dieser ist sie nicht nachgekommen, so dass die Nichterweislichkeit entsprechender Tatsachen zu ihren Lasten geht (so BVerwG vom 4.9.2008 DVBl 2009, 129 zur Treuhandabrede).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232
    Aus wessen Mitteln auf ein Konto eingezahlte Gelder stammen, ist für die Frage der Forderungsinhaberschaft gegenüber der Bank ebenso unerheblich, wie der Umstand, ob auf dem Konto Geldbeträge verbucht werden, die steuerlich möglicherweise einem Dritten zuzuordnen sind (so ausdrücklich BVerwG vom 4.9.2008 BVerwGE 132, 10 = NVwZ 2009, 392).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl. 2007, 624 und vom 23.6.2000, NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl. 2007, 624 und vom 23.6.2000, NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838).
  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 B 06.1397

    Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG vom 13.1.1983 NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteile vom 11.11.209 Az. 12 BV 08.1293, vom 23.4.2008 BayVBl 2009, 22 m. w. N. und vom 28.1.2009 BayVBl 2009, 404) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im o. a. Sinne zu vermeiden.
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